Maskenpflicht

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Maskenpflicht

Wir bitten bei Betreten unserer Geschäftsstelle weiterhin folgenden Regelungen zum Gesundheitsschutz einzuhalten: 

1. Tragen Sie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
2. Desinfizieren Sie beim Betreten der Geschäftsstelle Ihre Hände.
3. Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
4. Schütteln Sie niemandem die Hände.
5. Husten oder niesen Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.