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I. Anmietung einer Wohnung bei der HGW
1. Frage: Muss ich bei der HGW eigentlich generell Kaution bezahlen?
Antwort: Nein. Nur für ausgewählte Wohnungen der HGW muss eine Kaution hinterlegt werden. Die HGW geht zurück auf die Herner Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft. Bei der Gründung des Unternehmens im Jahr 1953 stand die Versorgung von breiten Schichten der Bevölkerung mit preisgünstigem Wohnraum im Vordergrund. Dazu gehörte es auch, dass man als Mieter der Gesellschaft keine Kaution hinterlegen musste, um das Einkommen nicht stärker als unbedingt notwendig zu belasten. An diesem Grundsatz halten wir auch bis heute noch fest.
2. Frage: Was mache ich, wenn ich keine passende Wohnung in den Mietangeboten gefunden habe?
Antwort: Es kann vorkommen, dass in unserem Angebot nicht die passende Wohnung für Sie dabei ist. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, einen allgemeinen Interessentenbogen auszufüllen. Wir nehmen Ihre Anfrage dann in unsere Kartei auf und melden uns bei Ihnen, sobald eine Wohnung zur Verfügung steht, die Ihren Wünschen entspricht. Dies ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
3. Frage: Kann ich das Team der HGW nur zu den Öffnungszeiten erreichen?
Antwort: Nein. Das Team der HGW steht Ihnen zu den Servicezeiten telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Die aktuellen Servicezeiten finden Sie, wenn Sie auf dieser Seite ganz nach unten scrollen.
II. Mein Mietverhältnis mit der HGW
1. Frage: Wie funktioniert das mit dem Handwerkerservice?
Antwort: Bei Vertragsabschluss erhält jeder neue Mieter von uns eine Liste mit den zuständigen Vertragshandwerken. Zusätzlich können Sie sich die Handwerker auch im Servicebereich dieser Internetseite anzeigen lassen. Im Bedarfsfall können unsere Mieter die Handwerker dann selbst telefonisch beauftragen. Im Regelfall behebt der Handwerker den Schaden, und die HGW erhält anschließend die Rechnung über die Durchführung der Arbeiten. Ergeben sich vor Ort Fragen für den Handwerker, die zunächst geklärt werden müssen, wendet dieser sich direkt an die HGW.
2. Frage: Bis wann muss ich meine Miete bezahlen?
Antwort: Die HGW richtet sich bei der Beantwortung dieser Frage nach den Bestimmungen des BGB. Dort heißt es in §556b(1): Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag, der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist. Das bedeutet, dass Ihre monatliche Mietzahlung bis zum dritten Werktag eines jeden Monats auf Ihrem Mietkonto gutgeschrieben sein muss. Sie haben auch die Möglichkeit, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
3. Frage: Ich habe eine Beschwerde! Was kann ich tun?
Antwort: Bei der Bearbeitung von Beschwerden helfen uns Ihre schriftlichen Mitteilungen am besten weiter. Schildern Sie Ihrem Kundenbetreuer in einem Brief oder einer E-Mail, worum es genau bei Ihrer Beschwerde geht. Wir setzen uns dann ggf. wieder mit Ihnen in Verbindung, wenn sich aus Ihrem Schreiben weitere Fragen für uns ergeben.
4. Frage: Ich würde mir gerne einen Hund zulegen. Was muss ich beachten?
Antwort: Die Haltung von Tieren in der Wohnung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Zumindest, soweit es sich nicht um Kleintierhaltung (Hamster, Meerschweinchen etc.) handelt. Nutzen Sie die Anfrage zur Hundehaltung um uns Ihren Wunsch mitzuteilen. Sie erhalten dann schnellstmöglich eine Antwort von Ihrem Kundenbetreuer.
III. Mein Auszug aus einer HGW-Wohnung
1. Frage: Was muss ich im Falle meiner Wohnungskündigung beachten?
Antwort: Bei Beantwortung dieser Frage richtet sich die HGW nach den Bestimmungen des BGB. Dort heißt es in §573c: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Man spricht umgangssprachlich von einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Die Kündigung bedarf nach §568 der Schriftform. Eine Kündigung per Fax oder E-Mail ist demnach nicht möglich. Sie wollen ganz sicher gehen? Dann nutzen Sie einfach das Kündigungsformular, das wir auf dieser Seite für Sie hinterlegt haben.
2. Frage: Wie muss ich meine Wohnung an die HGW übergeben?
Antwort: Generell sind unsere Wohnungen besenrein und frei von eigenen Gegenständen an unsere Gesellschaft zu übergeben. Selbst vorgenommene Einbauten (wie z.B. Holzdecken und Laminatböden) sind zu entfernen, wenn der Nachmieter diese nicht übernehmen möchte. Im Bedarfsfall vereinbaren wir telefonisch einen Termin zur Besichtigung Ihrer Wohnung mit Ihnen. Ein Techniker der HGW kann Ihnen dann genau sagen, wie Ihre Wohnung an uns zu übergeben ist. Optimal ist es weiterhin, wenn Sie uns ca. einen Monat vor Ende Ihres Mietverhältnisses einen Termin zur Wohnungs- und Schlüsselübergabe mitteilen. Dies können Sie telefonisch oder per E-Mail tun.
3. Frage: Warum will die HGW bei der Wohnungsübergabe meine neue Anschrift wissen?
Antwort: Auch wenn Sie nach der Wohnungs- und Schlüsselübergabe an die HGW kein Mieter mehr der HGW sind, erhalten Sie jedoch noch eine Betriebskostenabrechnung für das zurückliegende Jahr. Damit wir Ihnen diese auch zustellen können, benötigen wir Ihre neue Adresse.
Sie haben die Antwort auf Ihre Fragen auf dieser Seite nicht gefunden? Dann wenden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail an Ihren Kundenbetreuer oder unser Vermietungsteam. Wir helfen Ihnen gerne weiter.